Lohnt es sich noch, in Photovoltaik zu investieren? Diese Frage könnte man sich stellen, wenn man einigen Verteilnetzbetreibern (VNB) zuhört, die ihren Kunden empfehlen, ihre zukünftigen Photovoltaikprojekte zu verkleinern.
Der VSE (Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen, der Verband der VNB) war besonders aktiv in den Diskussionen über die Umsetzung der Revision des Energiegesetzes. Er hat insbesondere erreicht, dass ab 2026 ein vierteljährlicher Referenzpreis in das Gesetz aufgenommen wurde.
Dieser wird es den Unternehmen ermöglichen, den ins Netz eingespeisten PV-Strom zum niedrigsten Tarif zu vergüten - insbesondere in Sommermonaten mit hoher Einspeisung. Einige Unternehmen werden diese Politik bereits ab 2025 anwenden, was beweist, dass sie für sie vorteilhaft ist.
Indem sie von der Maximierung der Solarproduktion abraten, bremsen diese VNB den Ausbau erneuerbarer Energien und den Eigenverbrauch. Sie positionieren sich damit gegen die Ziele des Gesetzes, das am 9. Juni 2024 vom Volk angenommen wurde und dessen erste Bestimmungen am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Ihre Empfehlungen spiegeln vor allem den Wunsch der VNB, ihre Kunden weiterhin an ihre Dienstleistungen zu binden. Eine Modernisierung würde jedoch dazu beitragen, die Solarproduktion effizient zu integrieren, selbst in Spitzenzeiten, und somit aktiv zur Energiewende beizutragen.
Trotz ihrer Bemühungen, die Entwicklung zu einschränken, konnten die VNB die Gründung von virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) nicht verhindern. Diese Neuerung verdeutlicht den Willen des Bundesrat, den Stromverbrauch am Ort der Erzeugung zu fördern und bestätigt damit seine zentrale Rolle in der Energiewende.
Wenn auf dem Dach eines Mietshauses oder einer Eigentumswohnung eine Photovoltaikanlage installiert ist, können ab 2018 alle Verbraucher zusammengeschlossen werden, um den erzeugten Strom gemeinsam zu verbrauchen. Dieses Modell ist unter dem Namen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) bekannt.
Dieses Konzept motiviert Eigentümer, in Photovoltaikanlagen zu investieren, da sie ihre Investition schneller amortisieren können, indem sie den erzeugten Strom zu einem günstigeren Tarif als dem Rücknahmetarife weiterverkaufen. Gleichzeitig profitieren die Bewohner von einem Strompreis, der mindestens 20 % unter dem Netzbezug Normaltarife liegt.
In diesem Rahmen wird der Eigentümer zum Stromlieferanten der Bewohner des Gebäudes. Er verkauft ihnen sowohl den lokal erzeugten PV-Strom als auch den ergänzend aus dem Netz bezogenen Strom.
Dieses Modell ist jedoch bei den Verteilnetzbetreibern nicht sehr beliebt, da es ihnen Kunden entzieht, die bisher an ihre Dienstleistungen gebunden waren, und das Volumen der aus dem Netz bezogenen Energie erheblich reduziert. Aus diesem Grund haben einige VNB das Modell das Praxis modell eingeführt.
Ab dem 1. Januar 2025 kann dieses Modell auf benachbarte Gebäude erweitert werden, die an denselbe Niederspannung (<1 kV) an dasselbe Quartier Transformator angeschlossen sind
Genau das sagt die Energieverordnung in Artikel 14:
al.2 : Der Ort der Produktion kann weitere Grundstücke umfassen, sofern die selber produzierte Elektrizität auch auf diesen Grundstücken ohne Inanspruchnahme des Verteilnetzes verbraucht werden kann.
al.3 : Auf der Spannungsebene unter 1 kV können die Anschlussleitung und die lokale elektrische Infrastruktur beim Netzanschlusspunkt für den Eigenverbrauch genutzt werden.
Mit anderen Worten: Es ist nun möglich, die Verbindungsleitungen des VNB für den Austausch von PV-Strom zwischen mehreren Gebäuden zu nutzen. Diese Nutzung des Netzes ist kostenlos, obwohl die Leitungen weiterhin im Eigentum des VNB verbleiben. Diese innovative Erweiterung wird als virtueller ZEV bezeichnet (siehe Schema).
Was ist unter „Niederspannung“ zu verstehen? In seinem erläuternden Bericht zum Verordnungsentwurf vertrat das UVEK den folgenden Standpunkt. Der Begriff „Niederspannung“ bezieht sich auf die gesamte Infrastruktur mit einer Spannungsebene von weniger als 1 kV, einschliesslich der Sammelschienen und Sicherheitseinrichtungen in einem Schaltschrank am Netzanschlusspunkt oder einem ähnlichen Element des Verteilnetzes, das mit den gleichen Sammelschienen in einem Transformator ausgestattet ist.
Mit anderen Worten: Das UVEK ist der Ansicht, dass virtuelle ZEVs auf den Netzebenen 6 und 7 angewendet werden können (siehe Schema unten).
Für VSE hingegen sollten ZEV ausschließlich auf der Infrastruktur der Ebene 7 mit zugeordneten Anschlussleitungen außerhalb einer Umspannanlage gebildet werden.
Es wird davon ausgegangen, dass diese Netznutzung kostenlos ist, obwohl die Leitungen im Eigentum des VNB verbleiben. Es wird davon ausgegangen, dass die Anschlussinfrastruktur vom Verbraucher über die Anschlussgebühr an den VNB finanziert wird.
Wichtig ist, dass dieses Eigenverbrauchsmodell nicht nur für Mietshäuser oder Eigentumswohnungen geeignet ist. Es eignet sich ebenso gut für jede Art von Verbrauchern, die durch ein Niederspannungsnetz verbunden sind, einschließlich Wohnquartieren. So können sich Besitzer von Einfamilienhäusern durchaus zu einem virtuellen ZEV zusammenschließen, um ihre Investition schneller zu amortisieren.
Das Attribut „virtuell“ wird im Gesetz nicht explizit erwähnt, ergibt sich aber aus der Tatsache, dass der VNB verpflichtet ist, eine virtuelle Zählung durchzuführen. Da mehrere Gebäude zusammengefasst sind, muss der VNB die Messwerte aller betroffenen Zähler addieren, um die Mengen an Strom zu berechnen, die aus dem Netz entnommen oder ins Netz eingespeist wurden.
Der virtuelle ZEV wird vom VNB als ein einziger Endverbraucher betrachtet. Sobald jedoch zwei oder mehr Gebäude an das Stromnetz angeschlossen sind, ist ein VNB-Zähler am Eingang jedes Gebäudes erforderlich.
Die Durchführungsverordnung erlaubt es, VNB-Zähler für die interne Messung, wie z. B. den Verbrauch der Bewohner, zu verwenden. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich für private Zählern zu entscheiden, wie dies bereits im ZEV-Modell von 2018 üblich ist. Dies hat mehrere praktische und wirtschaftliche Vorteile:
Reduzierte Kosten: Ein Abonnement für einen VNB-Zähler kostet derzeit zwischen 6 und 10 Franken pro Monat, während private Zähler deutlich günstiger sind.
Unabhängigkeit bei Ausfällen: Wenn ein VNB-Zähler ausfällt oder es Streitigkeiten über die Messungen gibt, muss sich der Eigentümer zwangsläufig an den VNB wenden. Umgekehrt kann der Eigentümer eines privaten Zählers direkt einen unabhängigen Elektroinstallateur beauftragen.
Komplexität der Datenerhebung: Obwohl das neue Gesetz eine zentrale Plattform vorsieht, um den Zugang zu den Daten zu erleichtern, zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass das Verfahren selbst für einen einzelnen Zähler kompliziert bleibt. Diese Komplexität nimmt exponentiell zu, wenn Dutzende von Zählern verwaltet werden müssen.
Fehlende Echtzeit-Daten: VNB-Zähler erfassen Verbrauchsdaten im 15-Minuten-Takt, übermitteln diese jedoch nur einmal täglich. Dies verhindert eine Echtzeitüberwachung der Solarproduktion und erschwert es, den Verbrauch an die verfügbare Produktion anzupassen.
Keine automatische Steuerung möglich: Der VNB kann die Anlage zwar automatisch steuern, um die Netzstabilität zu gewährleisten, indem er z.B. das Netz in Zeiten hoher Produktion entlastet. Ohne Echtzeitüberwachung kann der Verbraucher seinen Energieverbrauch jedoch nicht selbst optimieren, indem er z.B. seine Wärmepumpe oder Ladestationen einschaltet.
Aus diesen Gründen ist es in der Regel wirtschaftlicher und praktischer, VNB-Zähler nur für die Gebäudeeinspeisung zu nutzen und für die individuellen Verbrauchsmessungen intelligente private Zähler einzusetzen, wie sie z. B. von Anbietern wie Climkit angeboten werden.
Unabhängig davon, ob man sich für VNB-Zähler oder private Zähler entscheidet, muss der Eigentümer in jedem Fall individuelle Abrechnungen erstellen oder einen spezialisierten Anbieter wie Climkit beauftragen, um diese Aufgabe zu vereinfachen und eine genaue Zuordnung des Verbrauchs zu gewährleisten.
Climkit wurde 2017 gegründet und verfügt über eine solide Erfahrung im Management von ZEVs. Mit der Einführung virtueller ZEVs sind wir bereit für einen neuen, skalierbaren Ansatz, der weniger komplex, aber größer im Umfang ist.
Wir begleiten Hausbesitzer, Photovoltaik-Installateure und Elektriker bei jedem Schritt, um ein virtuelles ZEV einfach und effizient einzurichten und zu verwalten:
Installation von Smart Zählern
Die Smart Zähler werden von einem vom Hausbesitzer ausgewählten Elektriker in den Stromkasten des jeweiligen Gebäudes eingebaut;
Echtzeit-Datenerfassung
Climkit liest die Messdaten alle 15 Minuten aus und stellt Eigentümern und Mietern eine Online-Plattform zur Verfügung, über die sie ihre Energieverbräuche in Echtzeit überwachen können;
Steuerung und Optimierung
Climkit-Systeme optimieren die Nutzung der Solarenergie, um bestimmte Geräte wie Ladestationen oder Heizsysteme (Warmwasserbereiter, Wärmepumpe usw.) zzu den besten Zeiten aktivieren;
Individuelle Abrechnung und Fakturierung
Climkit erstellt individuelle Verbrauchsabrechnungen für die Mitglieder des ZEV und versendet regelmäßig Rechnungen an die Bewohner;
Bezahlung der Stromrechnung des ZEV
Climkit erhält die Rechnung des VNB auf Basis der virtuellen Messung und bezahlt diese direkt;
Flexible Tarifgestaltung
Innerhalb des virtuellen ZEV können verschiedene Tarife angewendet werden, um die spezifischen Bedürfnisse jedes Mitglieds zu erfüllen;
Jahresabrechnung
Climkit erstellt eine Jahresabrechnung, die die Einnahmen proportional zur jeweiligen Produktion an die Eigentümer verteilt..
Im Gegensatz zu dem, was einige VNB vielleicht suggerieren, stellt das Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes eine echte Chance für die Produzenten von PV-Strom dar.
Dieses Gesetz enthält auch Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in Batteriespeicher, die in Zukunft eine entscheidende Rolle bei der Verteilung und Nutzung von PV-Strom spielen werden.
Auch wenn die Einrichtung einer virtuellen ZEV oder die Installation einer Batterie zur Erhöhung des Eigenverbrauchs einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sind diese Investitionen Teil einer langfristigen Strategie. Eine Begrenzung der Anlagengröße zum jetzigen Zeitpunkt ist daher nicht gerechtfertigt, zumal die Kosten für Photovoltaikmodule noch nie so niedrig waren.
Im Jahr 2026 wird die Schweiz ihre Unterstützung für den Eigenverbrauch weiter ausbauen, mit der Einführung der Lokale Elektrizitätsgemeinschaften. Diese neuen Einheiten sollen die Vermarktung des lokal in einer Gemeinde erzeugten Stroms über das öffentliche Netz ermöglichen, diesmal gegen eine Nutzungsgebühr. Die praktischen Details werden in den Durchführungsverordnung festgelegt, die in den nächsten Monaten erwartet werden. Wir beobachten diese Entwicklungen genau und werden dem Thema bald einen eigenen Artikel auf unserer Website widmen.