Modelle des gemeinschaftlichen Eigenverbrauchs



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Modelle des gemeinschaftlichen Eigenverbrauchs

Photovoltaik ist zu einer wichtigen Stromquelle geworden, insbesondere im Immobilienbereich, wo Strom direkt auf dem Dach eines Gebäudes produziert werden kann. Ist das Konzept für ein Einfamilienhaus einfach zu verstehen, wird es für Mietliegenschaften oder STWEG mit mehreren Wohnungen oder Gewerbeflächen komplexer. Um diesen Situationen gerecht zu werden, bietet der Schweizer Rechtsrahmen mehrere Modelle, die Eigentümer zur Investition in Solarenergie ermutigen.

Der kollektive Eigenverbrauch

Um mehreren Verbrauchern die gemeinsame Nutzung des von einer Anlage produzierten Stroms zu ermöglichen, wurden in den letzten Jahren mehrere Modelle entwickelt. Man spricht von kollektivem Eigenverbrauch.

Grundbegriffe im Überblick

Der Eigenverbrauch (oder die Konsumation) bezeichnet den Anteil des von den Photovoltaikmodulen erzeugten Stroms, der direkt von den Bewohnern des Gebäudes verbraucht wird.

Der PV-Überschuss ist der überschüssige Strom, der ins Verteilnetz eingespeist wird, wenn die Produktion den Verbrauch übersteigt.

Der Netzbezug bezeichnet den Strom, den das Gebäude aus dem Netz bezieht, um den Bedarf der Verbraucher zu decken, wenn die Produktion unzureichend ist.

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Der ZEV ermöglicht es, alle Verbraucher einer Mietliegenschaft oder eines STWEG zusammenzuschliessen, um den vor Ort produzierten Strom gemeinsam zu verbrauchen. Dieses Modell existiert seit 2018 und ist durch das Bundesenergiegesetz definiert.

Um einen ZEV in einem bestehenden Gebäude zu gründen, muss der Eigentümer oder das STWEG die Zustimmung jedes Verbrauchers (Mieter oder Miteigentümer) einholen. Individuelle Private Zähler ersetzen anschliessend die Zähler des Verteilnetzbetreibers (EW/VNB), und ein einziger EW/VNB-Zähler wird am Gebäudeeingang installiert, der damit zum Einzelkunden des EW/VNB wird.

Der Eigentümer wird als ZEV-Verantwortlicher bezeichnet und wird zum Stromlieferanten für die Bewohner. Er versorgt sie sowohl mit dem vor Ort produzierten Solarstrom als auch mit dem aus dem Netz bezogenen Strom.

Der Wiederverkaufstarif für Solarstrom an die Bewohner ist auf 80 % des EW/VNB-Standardtarifs festgesetzt (einschliesslich Netznutzung, Energie und Abgaben). Bei Standardtarifen von generell 25 bis 35 Rp./kWh ermöglicht dies den Verkauf von Solarstrom zwischen 20 und 28 Rp./kWh — ein deutlich höherer Preis als die Rückliefervergütung des EW/VNB. Dies macht die Investition in eine Photovoltaikanlage wesentlich rentabler. Zu beachten ist, dass der Eigentümer dafür das Risiko von Zahlungsausfällen trägt — ein Risiko, das in der Praxis begrenzt bleibt, da Strom ein Grundbedürfnis ist, das Mieter in der Regel vorrangig begleichen.

Der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)

Wenn mehrere Gebäude an denselben Netzanschlusspunkt angeschlossen sind, ist es möglich, sie in einem ZEV zusammenzuschliessen und das Verteilnetz kostenlos zu nutzen, um Photovoltaikstrom zwischen den Gebäuden zu transportieren. Man spricht dann von einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV).

Da das Netz genutzt wird, gibt es zwangsläufig mehrere EW/VNB-Zähler, die den Netzbezug und den PV-Überschuss messen. Der EW/VNB summiert diese Zähler für seine Rechnungsstellung — daher das Attribut «virtuell». Rechtlich sind Funktionsweise und Anforderungen identisch mit dem Standard-ZEV.

EW/VNB-Zähler oder Private Zähler?

Bei einem vZEV kann der Eigentümer wählen, ob er die EW/VNB-Zähler beibehält oder durch eigene Private Zähler ersetzt.

  • EW/VNB-Zähler: keine Anfangsinvestition, aber monatliche Kosten pro Zähler (zwischen 6 und 20 CHF/Monat je nach EW/VNB), angewandt auf Verbrauchs- und Produktionszähler.
  • Private Zähler: eine Anfangsinvestition, aber ohne laufende Kosten. Der Eigentümer wird zum Messdienstleister und kann 2 bis 4 CHF/Monat pro Zähler für Amortisation und Wartung in Rechnung stellen. Es handelt sich damit um eine ergänzende Investition, die sich wie die Solarmodule amortisiert.

Die Private Zähler bieten zudem weitere praktische Vorteile:

  • Unabhängigkeit bei Störungen: Der Eigentümer kann direkt einen unabhängigen Installateur beauftragen, ohne vom EW/VNB abhängig zu sein.
  • Echtzeitdaten: Im Gegensatz zu EW/VNB-Zählern, die Daten nur einmal täglich übermitteln, ermöglichen Private Zähler eine Echtzeit-Überwachung, die nützlich ist, um Geräte wie Wärmepumpen oder Ladestationen automatisch zu steuern und so den Eigenverbrauch zu maximieren und den Netzbezug zu reduzieren.

Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

Seit 2026 ist es möglich, den PV-Überschuss an andere Verbraucher in derselben Gemeinde zu verkaufen, im Rahmen einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG).

In diesem Modell bleibt der Verbraucher vollwertiger Kunde des EW/VNB, der ihm weiterhin den aus dem Netz bezogenen Strom in Rechnung stellt (Netznutzung, Energie und Abgaben), sowie die Netznutzung und einen Teil der Abgaben für den Transport des vom Produzenten gelieferten Solarstroms. Ein Rabatt von 20 bis 40 % wird auf die Netznutzungskosten gewährt, was einer geschätzten Ersparnis von 2 bis 6 Rp./kWh je nach EW/VNB entspricht.

In der Praxis gibt es zwei Szenarien:

  • Der Produzent ist auch Verbraucher (z. B. ein Unternehmen mit zwei Gebäuden in der Gemeinde): Es ist keine besondere Verwaltung erforderlich. Der Gewinn schlägt sich direkt als Rechnungsreduktion nieder, entsprechend dem Energietarif (zwischen 10 und 15 Rp./kWh im Jahr 2026 je nach EW/VNB).
  • Produzent und Verbraucher sind verschieden: Der Produzent kann Climkit beauftragen, den gelieferten Energieanteil dem Verbraucher in Rechnung zu stellen.

Damit die LEG einfach zu verwalten und gleichzeitig rentabel bleibt, empfehlen wir, über mindestens 10 000 kWh jährlichen PV-Überschuss zu verfügen und Verbraucher anzusprechen, deren Verbrauch 25 000–30 000 kWh pro Jahr übersteigt.

ZEV vs. LEG: Hauptunterschiede

ZEV LEG
Perimeter Begrenzt auf den gemeinsamen Netzanschlusspunkt Auf Gemeindeebene
Status des Verbrauchers Exklusiver Kunde des Eigentümers Bleibt Kunde des EW/VNB
Tarifierung Gesetzlich geregelt (max. 80 % des EW/VNB-Tarifs) Frei durch privaten Vertrag bestimmt
Verwertung der Solarenergie 20–28 Rp./kWh (80 % des EW/VNB-Tarifs all-in) 10–15 Rp./kWh (nur Energieanteil)

Die Batterien

Eine Batterie ermöglicht es, den tagsüber produzierten PV-Überschuss zu speichern, um ihn nachts selbst zu verbrauchen und so den Netzbezug zu reduzieren.

  • Bei einem ZEV: Der gespeicherte Strom wird zu denselben Bedingungen wie der direkt selbst verbrauchte Strom weiterverkauft.
  • Bei einer LEG: Die Batterie kann von mehreren Mitgliedern gemeinsam genutzt werden. Der PV-Überschuss wird über das Netz kostenlos zur Batterie transportiert (dank des gesetzlichen Rahmens der LEG); beim Entladen werden nur die Netznutzung mit dem Rabatt von 20 % bis 40 % sowie die Abgaben in Rechnung gestellt. Dies eröffnet den Weg zu grösseren Gemeinschaftsbatterien, die in geeigneten Räumlichkeiten installiert werden.

Fazit

Der ZEV ist heute das solideste und am besten geregelte Modell zur Verwertung einer Photovoltaikanlage in einem Mehrfamilienhaus. Er optimiert sowohl die Rentabilität für den Eigentümer als auch die Senkung der Stromkosten der Bewohner.

Die LEG ergänzt dieses System, indem sie die Verwertung des PV-Überschusses bei Verbrauchern ausserhalb des Gebäudes auf Gemeindeebene ermöglicht. Die Ergänzung durch eine Batterie — individuell beim ZEV, gemeinschaftlich bei der LEG — steigert den Wert jeder produzierten kWh und stärkt die Autarkie der Gebäude weiter.

Climkit bietet eine vollständige Verwaltung der ZEV ohne zusätzlichen Aufwand für den Eigentümer oder seine Verwaltung und erweitert seine Dienstleistungen schrittweise auf die LEG, einschliesslich der Batterieverwaltung.